Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2021 - IX ZB 51/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14036
BGH, 04.05.2021 - IX ZB 51/20 (https://dejure.org/2021,14036)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2021 - IX ZB 51/20 (https://dejure.org/2021,14036)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - IX ZB 51/20 (https://dejure.org/2021,14036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,14036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - IX ZB 51/20
    Hierüber kann der Senat unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771).
  • BGH, 29.05.2013 - IX ZB 7/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - IX ZB 51/20
    Gleiches gilt für eine Anhörungsrüge gegen die Rechtsbeschwerdeentscheidung (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 15.04.2015 - I ZA 15/14

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - IX ZB 51/20
    Soweit die Anhörungsrüge sich gegen die Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des Senats in dem Beschluss vom 8. Februar 2021 richtet, besteht für sie zwar kein Anwaltszwang (BGH, Beschluss vom 15. April 2015 - I ZA 15/14, juris Rn. 2, mwN; vom 19. November 2020 - I ZB 60/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 19.11.2020 - I ZB 60/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels entscheidungserheblicher Verletzung des

    Auszug aus BGH, 04.05.2021 - IX ZB 51/20
    Soweit die Anhörungsrüge sich gegen die Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des Senats in dem Beschluss vom 8. Februar 2021 richtet, besteht für sie zwar kein Anwaltszwang (BGH, Beschluss vom 15. April 2015 - I ZA 15/14, juris Rn. 2, mwN; vom 19. November 2020 - I ZB 60/20, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 31.05.2021 - 6 B 266/20

    Richterablehnungsgesuch; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gegenvorstellung

    Über ein offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch kann der Senat aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 -, juris Rn. 20; BGH, Beschl. v. 4. Mai 2021 - IX ZB 51/20 -, juris Rn. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht